Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unterricht
Teilnehmer haben die Möglichkeit an einer kostenlosen, unverbindlichen Probestunde teilzunehmen. Dies gilt nicht für Workshops oder Extrakurse. Der Dozent wird von der Schulverwaltung bestimmt. Die Schule behält sich vor einzelne Kurse aufzulösen und mit anderen Kursen zusammen zu legen, wenn dies als erforderlich erachtet wird. Sollte dies der Fall sein, erhält der Teilnehmer des aufgelösten Kurses ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Mindestteilnehmerzahl pro Kurs beträgt 6 Personen, soweit nicht anders angegeben. In Sonderfällen kann die Schulverwaltung die Mindestteilnehmerzahl verändern. In den bayerische Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, außer der angebotenen Workshops und Extra Veranstaltungen werden ausdrücklich in dieser Zeit angeboten. Die Fortzahlung der Unterrichtsgebühr bleibt davon nicht berührt. Sollte Unterricht von Seiten der Schule oder eines Dozenten ausfallen, wird dieser vom Dozenten nachgeholt. Unterrichtsausfall von Seiten der Teilnehmer kann nicht nachgeholt bzw. rückerstattet werden.
2. Besuch im Unterricht
Den Erziehungsberechtigten wird an gesondert mitgeteilten Terminen der Besuch an einer Unterrichtseinheit angeboten. Außerhalb dieser Termine möchten wir die Erziehungsberechtigten darum bitten nicht im Unterricht anwesend zu sein, da dies eine Ablenkung der Teilnehmer zur Folge haben kann.
3. PR und Bilddokumentation bzw. Dreharbeiten während des Unterrichtes
Im Rahmen des Unterrichtes kann es immer wieder dazu komme, das Teilnehmer fotografiert, bzw. im Rahmen einer Dokumentation oder eines Presseinterviews gefilmt werden. Sollte dies vom Erziehungsberechtigten nicht gestattet sein, ist dies vor Beginn der Ton –, Film – oder Fotoaufnahmen ausdrücklich anzuzeigen. Zu den Datenschutzbestimmungen bitten wir die Erziehungsberechtigten ihre Einverständniserklärung bei der Schule zu hinterlegen.
4. Kündigung
Beide Vertragspartner haben das Recht ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu kündigen. Kündigungsfrist von 3 Monaten muss eingehalten und eine Kündigung ist immer nur zu einem bestimmten Termin, nämlich zum Quartalsende möglich. Das ist der 31.03., der 30.06., der 30.09. und der 31.12. Zu diesen Terminen können Sie kündigen, wenn die Kündigung 3 Monate vorher zugegangen ist.
5. Gebühren
Die Unterrichtsgebühr ist zum ersten des Kalendermonats an die Schauspielschule per Sepa-Lastschrift zu entrichten, spätestens jedoch am ersten Werktag. Bei einmaligen Workshops ist die Gebühr 10 Tage vor Workshop-Beginn zu bezahlen. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungseingang hier entscheidend ist und nicht die Zahlungsanweisung ihrerseits.
In der Regel erfolgt die Zahlung durch eine separat unterzeichnete Sepa- Lastschrifteinzug zum 01. des Monats. Für jede nicht eingelöste Lastschrift berechnet die Schauspielschule eine Pauschale in Höhe von 20,00€. Sollten weitere Kosten durch die Rücklastschrift entstehen, werden diese an die Vertragsnehmer weitergereicht. Bei der Teilnahme mehrerer Familienmitglieder zahlt nur der zuerst angemeldete Teilnehmer die volle Kursgebühr. Jedes weitere Familienmitglied erhält eine Ermäßigung von der Kursgebühr.
6. Haftung
Der Teilnehmer besucht den Unterricht/Kurs auf eigene Gefahr. Für Unfälle und den Verlust von Wertgegenständen und Kleidungsstücken wird keine Haftung übernommen werden.
7. Corona Maßnahmen (Sonderregel in Pandemie-Zeiten)
Die Teilnehmer*innen sind angehalten die üblichen Hygienemaßnahmen, wie Hände desinfizieren bzw. waschen, das Maskentragen (FFP 2) und Abstandsregeln einzuhalten. Die Schule sorgt für Lüftung, Kontaktreduzierung (nicht mehr als 10 Teilnehmer*innen pro Kurs), schnelle Aufklärung und Kontaktaufnahme bei Krankheitsfall. Im Schulgebäude gilt die 3G Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Die Teilnehmer*innen die eine öffentliche Schule besuchen sind davon auszunehmen, da sie im Unterricht regelmäßig getestet werden. Bei Schulveranstaltungen gilt die 2G Regel. Bei Krankheitsfall jeglicher Art ist von einer Teilnahme am Unterricht Abstand zu nehmen. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet uns eine Corona-Erkranung mitzuteilen, damit das Infektionsgeschehen verringert werden kann.
Stand 01.07.2023, Aschaffenburg